Rechtsprechung
   VG Regensburg, 18.11.2011 - RO 2 K 11.00880   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,64886
VG Regensburg, 18.11.2011 - RO 2 K 11.00880 (https://dejure.org/2011,64886)
VG Regensburg, Entscheidung vom 18.11.2011 - RO 2 K 11.00880 (https://dejure.org/2011,64886)
VG Regensburg, Entscheidung vom 18. November 2011 - RO 2 K 11.00880 (https://dejure.org/2011,64886)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,64886) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Einwendungen gegen Planfeststellungsbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • VG Regensburg, 18.11.2011 - RO 2 K 09.822

    Ortsumgehung Lederdorn vorerst gestoppt

    Auszug aus VG Regensburg, 18.11.2011 - RO 2 K 11.00880
    Mit Schreiben vom 4. Mai 2011 trug die Planfeststellungsbehörde - veranlasst durch eine Anfrage des Gerichts im Verfahren RO 2 K 09.822 - umfangreiche weitere Erwägungen vor.

    Die Akten aus dem Parallelverfahren RO 2 K 09.822 wurden beigezogen.

    Dies hat der Beklagte eingängig durch vorgelegte Unterlagen, aber auch im Rahmen der gerichtlichen Ortseinsicht im Verfahren RO 2 K 09.822 aufgezeigt.

  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

    Auszug aus VG Regensburg, 18.11.2011 - RO 2 K 11.00880
    Auf der Ebene der Abwägung bewegt sich vorliegend die von Klägerseite sinngemäß aufgeworfene Frage, ob es sich bei der gewählten Lösung überhaupt um eine "Ortsumgehung" handelt oder nur um die Verlegung der Ortsdurchfahrt innerhalb geschlossener Ortslage (vgl. BVerwG vom 09.06.2004 Az. 9 A 11/03 ).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat - allerdings für den Fall einer Bundesstraße - im Urteil vom 9. Juni 2004 (Az. 9 A 11/03 ) dargelegt, dass zur Erfüllung des Planungsziels einer Ortsumgehung jedenfalls in einem kleinen Ort eine Trasse innerhalb geschlossener Ortslage grundsätzlich nur schlecht geeignet ist.

  • BVerwG, 26.06.1992 - 4 B 1.92

    Bundesfernstraße - Teilabschnitte - SachverständigengutachtenPlanfeststellung

    Auszug aus VG Regensburg, 18.11.2011 - RO 2 K 11.00880
    Dazu zählt, alternative Planungen auf ihre jeweilige Eingriffsintensität bei gleicher planerische Zielsetzung zu prüfen (BVerwG vom 26.06.1992 Az. 4 B 1-11/92 u.a. ).

    Dazu zählt, alternative Planungen auf ihre jeweilige Eingriffsintensität bei gleicher planerische Zielsetzung zu prüfen (BVerwG vom 26.06.1992 Az. 4 B 1-11/92 u.a. ).

  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 14.10

    Planfeststellung; sachliche Zuständigkeit; Einwendung; Einwendungsausschluss;

    Auszug aus VG Regensburg, 18.11.2011 - RO 2 K 11.00880
    Fehlt es - wie hier - schon im Ansatz an einer solchen Thematisierung, kommt es auf Details wie die Frage, ob bestimmte erst im Klageverfahren gerügte Defizite der Bestandserfassung oder -bewertung für einen Laien aus den Planunterlagen bereits erkennbar waren, für den Einwendungsausschluss nicht an (BVerwG vom 14.07.2011 Az. 9 A 14/10 ).

    Zukunftsplanungen eines Grundstückseigentümers müssen nur dann in die planerische Abwägung eingestellt werden, wenn sie sich nach Lage und Beschaffenheit der Grundstücke bei vernünftiger und wirtschaftlicher Betrachtungsweise objektiv anbieten und nach dem Willen des Eigentümers in absehbarer Zeit verwirklicht werden sollen (BVerwG vom 14.07.2011 Az. 9 A 14/10 ).

  • BVerwG, 23.06.2009 - 9 VR 1.09

    Aussetzung der sofortigen Vollziehung; Aufhebung der Aussetzung;

    Auszug aus VG Regensburg, 18.11.2011 - RO 2 K 11.00880
    Auch Art. 73 Abs. 8 Satz 1 BayVwVfG eröffnet das Anhörungsverfahren für die unveränderten Teile des Plans nicht neu (vgl. BVerwG vom 23.06.2009 Az. 9 VR 1/09).

    Auch Art. 73 Abs. 8 BayVwVfG eröffnet nur für die Planänderung (und die davon Betroffenen) das Anhörungsverfahren neu (vgl. BVerwG vom 23.06.2009 Az. 9 VR 1/09, NVwZ-RR 2009, 753 - 756).

  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 12.10

    Naturschutzvereinigung; Verbandsklage; Planfeststellung, Einwendungsausschluss;

    Auszug aus VG Regensburg, 18.11.2011 - RO 2 K 11.00880
    Ihrem Anliegen, das Vorhaben zu verhindern, wird insoweit Genüge getan, als der streitgegenständliche Planfeststellungsbeschluss bis zur etwaigen Behebung der Mängel nicht vollzogen werden darf (vgl. BVerwG vom 14.07.2011 Az. 9 A 12.10; OVG Nordrhein-Westfalen vom 26.09.2003 Az. 11 D 53/00.AK ).
  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

    Auszug aus VG Regensburg, 18.11.2011 - RO 2 K 11.00880
    Die darin liegende Bewertung der privaten und öffentlichen Belange und ihre Gewichtung im Verhältnis untereinander macht das Wesen der Planung als einer im Kern politischen und als solcher nur auf die Einhaltung des rechtlichen Rahmens gerichtlich überprüfbaren Entscheidung aus (BVerwG vom 08.06.1995 Az. 4 C 4/94 ).
  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 73.82

    Planungsleitsatz (Begriffsbestimmung) - Zielvorgabe - Fernstraßen -

    Auszug aus VG Regensburg, 18.11.2011 - RO 2 K 11.00880
    Die Abwägungsdirektive des § 50 BImSchG, die mit dem dort verankerten Trennungsgrundsatz u.a. ein Optimierungsgebot in Bezug auf die Vorsorge gegen Verkehrslärm zum Inhalt hat (vgl. BVerwGE 71, 163/165) bezweckt hingegen eine weitgehende Lärmvermeidung.
  • BVerwG, 24.03.2011 - 7 A 3.10

    Schienenweg; Ausbau; Planfeststellungsabschnitt; Planfeststellungsbeschluss;

    Auszug aus VG Regensburg, 18.11.2011 - RO 2 K 11.00880
    Sie darf die vorgelegten Planunterlagen daher nicht nur einfach "abstempeln", sondern ist an den Untersuchungsgrundsatz des Art. 24 BayVwVfG gebunden und muss die Planunterlagen einer eigenständigen rechtlichen Prüfung unterziehen sowie gegebenenfalls eigene Ermittlungen anstellen (BVerwG vom 24.03.2011 Az. 7 A 3/10).
  • BVerwG, 11.07.2001 - 11 C 14.00

    Zivile Mitbenutzung des Militärflughafens Bitburg genehmigungsfähig

    Auszug aus VG Regensburg, 18.11.2011 - RO 2 K 11.00880
    Die Planrechtfertigung bildet einen eigenständigen Prüfungspunkt und betrifft eine Rechtsfrage, die der vollständigen gerichtlichen Überprüfung unterliegt (BVerwGE 114, 364 ff).
  • BVerwG, 10.04.1997 - 4 C 5.96

    Straßenbau - Gesamtvorhaben - Abschnittsbildung - Umweltverträglichkeitsprüfung -

  • BVerwG, 24.04.2009 - 9 B 10.09

    Fachplanungsrecht; Alternativlösungen; Trassenvarianten; Grobanalyse;

  • BVerwG, 02.09.2010 - 9 B 11.10

    Rechtliches Gehör; Einwendungsausschluss des Planbetroffenen; Zugriff auf

  • BVerwG, 06.04.2011 - 9 VR 1.11

    Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Bundesstraße 112, Ortsumgehung

  • VGH Bayern, 19.02.2003 - 8 C 03.53

    Streitwert bei straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren Klagebegehren bei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2003 - 11 D 53/00
  • VGH Hessen, 02.12.1998 - 2 Q 3447/97

    Straßenrechtliches Planfeststellungsverfahren

  • VGH Bayern, 21.10.2009 - 8 ZB 09.1469

    Planfeststellung Staatsstraße; keine Zulassung der Berufung; keine

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

  • BVerwG, 11.05.2010 - 7 VR 2.09

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; Ausschluss von Einwendungen; Anforderungen

  • VGH Bayern, 21.11.2001 - 8 A 00.40027
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht